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   RG, 02.05.1902 - II 45/02   

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RG, 02.05.1902 - II 45/02 (https://dejure.org/1902,491)
RG, Entscheidung vom 02.05.1902 - II 45/02 (https://dejure.org/1902,491)
RG, Entscheidung vom 02. Mai 1902 - II 45/02 (https://dejure.org/1902,491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 des Warenbezeichnungsgesetzes auf eine lediglich das Inland betreffende Übertragung des im Inlande eingetragenen Auslandzeichens entgegen, daß im Heimatsstaate des Auslandzeichens die unbeschränkte Übertragbarkeit der Warenzeichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Den Grundsatz der nationalen Erschöpfung hat bereits das Reichsgericht vertreten (RGZ 51, 263, 266 f. - Mariani; RGSt 36, 178, 179 = BlPMZ 1904, 36, 37 - Schnürlochösen; RGZ 84, 370, 375 - Kühler).
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Die Frage, ob die der Klage zugrunde liegenden, aus dem Zeichenrecht fließenden Befugnisse des Inhabers des Warenzeichens durch das Inverkehrbringen der mit dem "Maja"-Zeichen versehenen Waren im Ausland verbraucht worden sind, ist nach der inländischen Rechtsordnung zu beurteilen, unter der das erteilte Inlandszeichen steht (RGZ 51, 263, 268).

    Diese Auffassung wird zutreffend damit begründet, daß der Rechtsinhaber damit die in dem Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen habe und daß einem weiteren Verbietungsrecht die gebotene Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs entgegenstehe; schon der erste Abnehmer soll die vom Zeicheninhaber oder mit seiner Erlaubnis gekennzeichnete und in Verkehr gebrachte Ware frei verwerten können und auch der weitere Verkehr soll in dem Vertriebe der Ware nicht gehindert sein (RGZ 50, 229; 51, 263, 266; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Anm. 17 zu § 15 WZG; Finger GRUR 1941, 402, 403).

  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

    Auf den weiteren Vertriebsweg dürfe der Warenzeicheninhaber danach jedenfalls aufgrund des Warenzeichenrechtes keinen Einfluß mehr haben (RGZ 50, 259 - Kölnisch Wasser; 51, 263 - Mariani; 161, 29, 38 - Zählerersatzteile).
  • BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65

    Territorialitätsprinzip im Sortenschutzrecht

    Im übrigen hat das Reichsgericht die sich aus dem Territorialitätsprinzip ergebenden Folgen "für die Umgrenzung des subjektiven Patentrechts" schon in RGZ 84, 370, 375/76 (in Verbindung mit RGZ 51, 263, 266/67) wie folgt beschrieben: das aus der Erteilung eines Patents entspringende subjektive Recht äußere seine Wirkungen nur innerhalb des Gebiets des Staates, dessen zuständige Behörde das Patent bewilligt habe; soviel patenterteilende Staaten es gebe, ebensoviele subjektive Patentrechte könnten auf ein und dieselbe Erfindung, und zwar ein und demselben Berechtigten, verliehen werden; jedes dieser Patentrechte stehe in seinem örtlichen Geltungsbereich unabhängig von den anderen da, seine Wirksamkeit werde von dem Schicksal, das die anderen Patente auf den gleichen Gegenstand treffe, nicht berührt; ebenso gelte das für das Patentrecht anzunehmende "Prinzip des inneren Zusammenhangs seiner Benutzungsformen" (jetzt besser "Erschöpfung", "Konsumtion" oder "Verbrauch des Patentrechts" genannt, vgl. Reimer Patentgesetz 2. Aufl. § 6 Rdn. 87) nicht für territorial verschiedene Patentrechte; selbst bei Identität des Patentinhabers dürfe daher die in einem Patentstaat rechtmäßig gefertigte Sache nicht in einem anderen Patentstaat in Verkehr gebracht oder sonst in Benutzung genommen werden, es sei denn, daß eine besondere Erlaubnis dazu erteilt worden wäre.
  • BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der

    Da - wie erwähnt - das Patentamt die materielle Wirksamkeit einer Zeichenübertragung nicht von Amts wegen nachzuprüfen pflegt, könnte in einem solchen Falle der Eintragung wohl nicht dieselbe Bedeutung wie der Eintragung des ursprünglichen Anmelders zuerkannt werden (vgl. RGZ 51, 263, 270; 80, 124, 128; 147, 332, 336; RG GRUR 1928, 215, 216; 1943, 131, 132).
  • BGH, 04.03.1975 - X ZR 28/72

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Geltendmachung der durch

    Dagegen war nie zweifelhaft, daß eine - auch der Rechtsverfolgung durch den ausschließlichen Lizenznehmer zugängliche - Patentverletzung gegeben ist, wenn ein durch den rechtmäßigen Vertrieb im Gebiet eines Schutzrechts gemeinfrei gewordener Gegenstand im Geltungsbereich eines anderen Schutzrechts für denselben Gegenstand patentschädlich verwertet wird, und zwar auch in dem Fall, daß der Patentinhaber Identisch ist und den geschützten Gegenstand in dem einen Land selbst in den Verkehr gebracht hat (vgl. RGZ 51, 139, 141; 51, 263, 266 f; 84, 370, 375 f; BGHZ 49, 331, 334 f - Voran; Benkard PatG § 6 Rdn. 16 mit weiteren Nachwelsen).
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